BFG v. 03.03.2022: Der Grundstückswert ist vor 2016 für die Schätzung des gemeinen
Wertes einer gemischt genutzten Liegenschaft nicht geeignet, der einbekannte Verkehrswert
kommt den tatsächlichen Verhältnissen näher
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Der Grundstückswert ist vor 2016
für die Schätzung des gemeinen Wertes einer gemischt genutzten Liegenschaft nicht
geeignet, der einbekannte Verkehrswert kommt den tatsächlichen Verhältnissen näher.