BFG v. 22.02.2022: Bei der Führung des Gegenbeweises ist nach neuerer Judikatur des
VwGH die nicht überwiegende Verwendung im Bundesgebiet ausschlaggebend
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Bei der Führung des Gegenbeweises
ist nach neuerer Judikatur des VwGH die nicht überwiegende Verwendung im Bundesgebiet
ausschlaggebend.