BFG v. 18.02.2022: Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes wird im Entstehungsjahr
mit Bindungswirkung für das Verrechnungsjahr festgestellt
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes
wird im Entstehungsjahr mit Bindungswirkung für das Verrechnungsjahr festgestellt.