BFG v. 03.05.2022: Verböserungsverbot verhindert eine angemessene Geldstrafe, da keine
Beschwerde durch Amtsbeauftragten eingebracht wurde
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Verböserungsverbot
verhindert eine angemessene Geldstrafe, da keine Beschwerde durch Amtsbeauftragten
eingebracht wurde.