BFG v. 23.03.2022: Lagerung von Baustoffen, Schutt etc. ohne Gebrauchserlaubnis bzw.
ohne Entrichtung der Gebrauchsabgabe; Angabe eines unrichtigenTatortes im Straferkenntnis
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Lagerung von
Baustoffen, Schutt etc. ohne Gebrauchserlaubnis bzw. ohne Entrichtung der Gebrauchsabgabe;
Angabe eines unrichtigenTatortes im Straferkenntnis.