BFG v. 22.03.2022: Haftung für Kommunalsteuer, Ortstaxe und Wiener Dienstgeberabgabe
- Gläubigergleichbehandlung behauptet, jedoch nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht
Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Haftung für Kommunalsteuer,
Ortstaxe und Wiener Dienstgeberabgabe - Gläubigergleichbehandlung behauptet, jedoch
nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht.