BFG v. 24.03.2022: Unentgeltliche Geschäftsführertätigkeit stellt keine Einkunftsquelle
dar; keine Geltendmachung von negativen Einkünften
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Unentgeltliche Geschäftsführertätigkeit
stellt keine Einkunftsquelle dar; keine Geltendmachung von negativen Einkünften.