BFG v. 02.03.2022: Bei einer langjährigen Heimunterbringung des Kindes gilt die Haushaltszugehörigkeit
als aufgehoben; eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten wurde nicht nachgewiesen
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Bei einer langjährigen Heimunterbringung
des Kindes gilt die Haushaltszugehörigkeit als aufgehoben; eine überwiegende Tragung
der Unterhaltskosten wurde nicht nachgewiesen.