BFG v. 08.03.2022: Abgabenhinterziehungen an Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer
- Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - finanzstrafrechtlicher Nachweis - Rücktritt
vom Versuch.
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Abgabenhinterziehungen
an Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- finanzstrafrechtlicher Nachweis - Rücktritt vom Versuch..