BFG v. 08.04.2022: 1. Behörde trägt Feststellungslast für alle Tatsachen bei einer
Schätzung 2. keine Entgeltsberichtigung - wenn Uneinbringlichkeit nicht feststeht
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. 1. Behörde trägt Feststellungslast
für alle Tatsachen bei einer Schätzung
2. keine Entgeltsberichtigung - wenn Uneinbringlichkeit nicht feststeht.