BFG v. 30.03.2022: Zurückweisung einer Beschwerde gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO, weil
der angefochtene Bescheid nicht rechtswirksam ergangen ist
Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. Zurückweisung einer Beschwerde
gemäß § 260 Abs.1 lit a BAO, weil der angefochtene Bescheid nicht rechtswirksam ergangen
ist.