BFG v. 03.03.2022: Berücksichtigung von Überstundenzuschlägen nach § 68 Abs 2 EStG
1988 eines leitenden Angestellten, auf den bloß ein Einzeldienstvertrag anwendbar
ist, Führung gesonderter Aufzeichnungen
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Berücksichtigung von Überstundenzuschlägen
nach § 68 Abs 2 EStG 1988 eines leitenden Angestellten, auf den bloß ein Einzeldienstvertrag
anwendbar ist, Führung gesonderter Aufzeichnungen.