BFG v. 08.03.2022: Behördlich angeordnete Quarantäne als Hinderungsgrund, das Fahrzeug
rechtzeitig aus der Kurzparkzone zu entfernen
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Behördlich
angeordnete Quarantäne als Hinderungsgrund, das Fahrzeug rechtzeitig aus der Kurzparkzone
zu entfernen.