Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. ImmoESt-Bemessungsgrundlage iZm der (privaten) Veräußerung eines am 31.3.2012 nicht steuerverfangenen Grundstückes: Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und den mit 40% oder 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten?.