BFG v. 10.02.2022: Zufluss von Kostenersätzen an eine Gemeinderätin, auch wenn diese
nicht direkt an sie ausbezahlt, sondern vereinbarungsgemäß von der Gemeindeverwaltung
einer Bürgerliste überlassen wurden.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Zufluss von Kostenersätzen an eine
Gemeinderätin, auch wenn diese nicht direkt an sie ausbezahlt, sondern vereinbarungsgemäß
von der Gemeindeverwaltung einer Bürgerliste überlassen wurden..