BFG v. 03.03.2022: 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Ergehen eines
VwGH-Erkenntnisses - keine neue Tatsache 2. Unzulässiger Austausch des Wiederaufnahmsgrundes
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. 1. Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens nach Ergehen eines VwGH-Erkenntnisses - keine neue Tatsache
2. Unzulässiger Austausch des Wiederaufnahmsgrundes.