BFG v. 03.03.2022: 1. Zurückweisung des Vorlageantrages als verspätet 2. Zurückweisung
wegen fehlender Bescheidqualität (angefochtener Bescheid enthält keinen Hinweis nach
§ 101 Abs. 3 BAO)
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. 1. Zurückweisung des Vorlageantrages
als verspätet
2. Zurückweisung wegen fehlender Bescheidqualität (angefochtener Bescheid enthält
keinen Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO).