BFG v. 17.02.2022: Gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen ist ein abgesondertes
Rechtsmittel nicht zulässig (§ 244 BAO)
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. Gegen nur das Verfahren betreffende
Verfügungen ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 244 BAO).