BFG v. 16.02.2022: Doppelte Haushaltsführung: Eigenbewirtschaftete Landwirtschaft
ist alleine nicht ausreichend für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Doppelte Haushaltsführung: Eigenbewirtschaftete
Landwirtschaft ist alleine nicht ausreichend für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung.