BFG v. 10.02.2022: Steuerfreiheit der Verwaltung von Sondervermögen in Form einer
ausgelagerten elektronischen Leistungserbringung (Folgeerkenntnis nach EuGH vom 17.6.2021,
Rs C-59/20, DBKAG)
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Steuerfreiheit der Verwaltung von
Sondervermögen in Form einer ausgelagerten elektronischen Leistungserbringung (Folgeerkenntnis
nach EuGH vom 17.6.2021, Rs C-59/20, DBKAG).