BFG v. 14.02.2022: Steuerfreiheit ausgelagerter Leistungen zur Verwaltung von Sondervermögen,
die der Sicherstellung der Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber dienen
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Steuerfreiheit ausgelagerter Leistungen
zur Verwaltung von Sondervermögen, die der Sicherstellung der Besteuerung der Fondseinkünfte
der Anteilinhaber dienen.