BFG v. 20.02.2022: Kosten der Errichtung eines Liftes nur bei nachgewiesener Gehbehinderung
zwangsläufig und als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kosten der Errichtung eines Liftes
nur bei nachgewiesener Gehbehinderung zwangsläufig und als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig.