BFG v. 08.02.2022: § 283 BAO: Keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch eine Textstelle einer „Mitteilung
über den Bezug der Familienbeihilfe“
Steuer, FLAG. Maßnahmenbeschwerde – Einzel – Beschluss. § 283 BAO: Keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
durch eine Textstelle einer „Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe“.