BFG v. 09.12.2020: Keine selbständige Tätigkeit von Reinigungskräften, da die Merkmale der Dienstnehmereigenschaft überwiegen.
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Keine selbständige Tätigkeit von Reinigungskräften, da die Merkmale
der Dienstnehmereigenschaft überwiegen..