BFG v. 19.11.2020: § 303 Abs. 1 lit b und lit c BAO: Voraussetzungen für den Neuerungstatbestand und für den Vorfragetatbestand
nicht erfüllt. Kein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. § 303 Abs. 1 lit b und lit c BAO: Voraussetzungen für den Neuerungstatbestand
und für den Vorfragetatbestand nicht erfüllt. Kein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben..