BFG v. 20.11.2020: Gemeinschaftlich erzieltes Entgelt für die Einräumung von Leitungsrechten sind nach § 188 BAO festzustellen
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Gemeinschaftlich erzieltes Entgelt für die Einräumung von Leitungsrechten
sind nach § 188 BAO festzustellen.