BFG v. 17.09.2020: Die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer kann auch für Anzahlungsrechnungen erst im Zeitpunkt
der Bezahlung geltend gemacht werden.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer kann auch für
Anzahlungsrechnungen erst im Zeitpunkt der Bezahlung geltend gemacht werden..