BFG v. 09.11.2020: Zwischenzeitige absolute Verjährung und Wegfall der Gewerbsmäßigkeit bedingen teilweise Stattgabe und Neubemessung
der Geldstrafe
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Zwischenzeitige absolute Verjährung und Wegfall
der Gewerbsmäßigkeit bedingen teilweise Stattgabe und Neubemessung der Geldstrafe.