BFG v. 06.11.2020: Zuordnung von Aufwendungen und Vorsteuern zu abweichenden Wirtschaftsjahren und deren Einordnung als verdeckte
Ausschüttungen oder Repräsentationsaufwendungen
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Zuordnung von Aufwendungen und Vorsteuern zu abweichenden Wirtschaftsjahren
und deren Einordnung als verdeckte Ausschüttungen oder Repräsentationsaufwendungen.