BFG v. 21.08.2020: Arbeitgebereigenes Kfz: Kein gemäß § 15 EStG 1988 zu versteuernder Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer die
Möglichkeit der Privatnutzung nachgewiesenermaßen tatsächlich nicht in Anspruch nimmt
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Arbeitgebereigenes Kfz: Kein gemäß § 15 EStG 1988 zu versteuernder Sachbezug,
wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Privatnutzung nachgewiesenermaßen tatsächlich nicht in Anspruch nimmt.