BFG v. 08.09.2020: Kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe bei Tragung der Unterhaltskosten durch die öffentliche Hand
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe bei Tragung der Unterhaltskosten
durch die öffentliche Hand.