BFG v. 29.10.2020: Abweisung, Festsetzung der Zollschuld gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchst.a UZK erfolgte zu Recht; Art. 86 Abs.
6 UZK findet keine Anwendung
Zoll. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Abweisung, Festsetzung der Zollschuld gemäß Art. 79 Abs.1 Buchst.a UZK erfolgte
zu Recht; Art.86 Abs.6 UZK findet keine Anwendung.