BFG v. 14.05.2020: Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens aufgrund nicht mit der erforderlichen Sicherheit erwiesenen
objektiven Tatbegehung durch die Beschuldigte
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens aufgrund
nicht mit der erforderlichen Sicherheit erwiesenen objektiven Tatbegehung durch die Beschuldigte.