BFG v. 06.05.2020: Geschäftsführerhaftung: Zahlungserleichterungsansuchen wurde betreffend die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten
zwar eingebracht, jedoch erst nach deren Fälligkeit, somit verspätet
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Geschäftsführerhaftung: Zahlungserleichterungsansuchen wurde betreffend
die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zwar eingebracht, jedoch erst nach deren Fälligkeit, somit verspätet.