BFG v. 21.10.2020: 1. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Kein Vorsteuerabzug mangels
Zurechnung zum Rechnungsaussteller
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. 1. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers
2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller.