BFG v. 14.05.2020: Eine vorwiegend an Letztverbraucher gerichtete Veranstaltung fällt nicht unter den Befreiungstatbestand
der "internationalen Warenmesse"
Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Eine vorwiegend an Letztverbraucher gerichtete Veranstaltung
fällt nicht unter den Befreiungstatbestand der "internationalen Warenmesse".