BFG v. 02.10.2020: Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Sonderausgaben nur im nachgewiesenen Umfang bei der Berechnung der
Einkommernsteuer
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Sonderausgaben nur im nachgewiesenen
Umfang bei der Berechnung der Einkommernsteuer.