BFG v. 28.09.2020: § 18 Abs. 1. Z 2 EStG 1988: Kein Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer Erlebensversicherung und einer
prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. § 18 Abs. 1. Z 2 EStG 1988: Kein Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer
Erlebensversicherung und einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge.