BFG v. 04.09.2020: Pflichtveranlagung bei mehreren bezugsauszahlenden Stellen, Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Pflichtveranlagung bei mehreren bezugsauszahlenden Stellen, Fahrten zwischen
Wohnort und Arbeitsstätte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.