BFG v. 27.06.2020: Kosten für einen Hometrainer, ein Dreirad, eine Einstiegsleiter in einen Pool stellen keine außergewöhnliche
Belastung dar
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kosten für einen Hometrainer, ein Dreirad, eine Einstiegsleiter in einen
Pool stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.