BFG v. 12.06.2020: Mehraufwendungen Krankendiätverpflegung bei Erwerbsminderung unter 25%, wenn Erwerbsminderung gesamt über
25%
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Mehraufwendungen Krankendiätverpflegung bei Erwerbsminderung unter 25%,
wenn Erwerbsminderung gesamt über 25%.