BFG v. 05.05.2020: Gegenleistung für GrESt-Bemessung für Grunderwerb im Zuge eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs mit
Globalcharakter nicht feststellbar
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Gegenleistung für GrESt-Bemessung für Grunderwerb im Zuge eines gerichtlichen
Scheidungsvergleichs mit Globalcharakter nicht feststellbar.