BFG v. 08.06.2020: Haftungsbescheid betreffend Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe im Ermessen wegen Unbilligkeit
angesichts lange verstrichener Zeit aufgehoben.
Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Haftungsbescheid betreffend Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe
im Ermessen wegen Unbilligkeit angesichts lange verstrichener Zeit aufgehoben..