BFG v. 09.07.2020: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, widerrechtliche Verwendung: Steuerschuldner ist der "Verwender",
dh. der "Halter" des Fahrzeuges iSd § 5 Abs. 1 EKHG
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, widerrechtliche Verwendung: Steuerschuldner
ist der "Verwender", dh. der "Halter" des Fahrzeuges iSd § 5 Abs. 1 EKHG.