BFG v. 27.05.2020: Kommt wegen nicht erklärter ausländischer Einkünfte die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß
§ 207 Abs. 2 BAO zur Anwendung?
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kommt wegen nicht erklärter ausländischer Einkünfte die verlängerte Verjährungsfrist
von zehn Jahren gemäß § 207 Abs. 2 BAO zur Anwendung?.