BFG v. 07.05.2020: Rückforderung der Familienbeihilfe im Falle eines subsidiär Schutzberechtigten, der weder selbständig noch
unselbständig erwerbstätig war
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Rückforderung der Familienbeihilfe im Falle eines subsidiär Schutzberechtigten,
der weder selbständig noch unselbständig erwerbstätig war.