BFG v. 19.05.2020: Die Rechtskraft einer Planungsbescheinigung gemäß § 39 Vermessungsgesetz ist für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld
nicht notwendig
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Die Rechtskraft einer Planungsbescheinigung gemäß § 39 Vermessungsgesetz
ist für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld nicht notwendig.