EuGH: Abgrenzung von Mehrwertsteuerbetrug und Nichtabführung der Mehrwertsteuer

Im Mai 2018 hatte sich der EuGH einmal mehr mit einem Vorabentscheidungsersuchen eines italienischen Gerichts iZm dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur (strafrechtlichen) Bekämpfung von MwSt-Verkürzungen zu befassen.EuGH 2. 5. 2018, Rs C-574/15, Scialdone.