Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte, wenn die Bank selbst als Beschuldigte geführt wird

In seinem Urteil vom 11. 4. 2013, 22 Bs 5/13s, stellte das OLG Wien fest, dass die Anordnung der StA Wien auf Erteilung einer Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte dem Nemo-tenetur-Prinzip widerspreche und somit das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 7 Abs 2, 116 Abs 6 StPO verletze. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des OLG Wien.