Gläubigerschutz zwischen Insolvenz- und Strafrecht

Die Gläubigergleichbehandlung ist ein zentraler Zweck des Insolvenzrechts, zu dessen Erreichung das Anfechtungsrecht im Besonderen beiträgt. Daneben dient aber insb auch das Kridastrafrecht dem Gläubigerschutz. Dieser Beitrag soll die Insolvenzanfechtung in Hinblick auf eine allfällige zusätzliche Strafbarkeit des Insolvenzschuldners näher beleuchten.